Als Entkernung bezeichnet man den baulichen Eingriff in einem Gebäude, dessen Struktur im Außenbereich nicht verändert wird, z.B. Erhaltung der Fassade. Das äußere Erscheinungsbild bleibt erhalten, wobei im Gebäudeinneren die Nutzung geändert wird.
Hierbei werden alle nicht mehr benötigten, oder zu erneuernden Materialien entfernt, wie beispielsweise Teppiche, Gardinen, Fenster, Mobiliar, oder auch Schadstoffe, wie Asbest und künstliche Mineralwolle.
Vor einem Komplettabbruch muss immer die Entkernung durchgeführt werden.